Hinweis geben
Sie möchten einen Hinweis geben?
Diese Website richtet sich an Unternehmen, die eine Meldestelle betreiben wollen. Hinweise auf Missstände können Sie hier nicht abgeben, und wir dürfen sie auch nicht entgegennehmen.
Ein Hinweis zu Ihrer Sicherheit
Melden Sie nicht von einem Gerät oder aus einem Netz, das Ihr Arbeitgeber verwaltet. Nennen Sie in einer Meldung keine Umstände, die nur wenige Personen kennen können, wenn Sie nicht erkannt werden wollen.
Die interne Meldestelle Ihres Arbeitgebers
Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle haben. Den Zugang finden Sie in der Regel im Intranet, auf einem Aushang oder bei der Personalabteilung. Wenn Ihr Arbeitgeber unsere Software einsetzt, hat er Ihnen dafür eine eigene Adresse und einen QR-Code bereitgestellt. Wir können Ihnen diese Adresse nicht nennen: Wir wissen nicht, wer Sie sind, und die Adressen unserer Kunden geben wir nicht heraus.
Externe Meldestellen
Sie haben die Wahl, sich statt an die interne Meldestelle direkt an eine externe Meldestelle zu wenden. Der Schutz vor Repressalien gilt in beiden Fällen.
- Bundesamt für Justiz: externe Meldestelle des Bundes für die meisten Bereiche. www.bundesjustizamt.de
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): für Verstöße im Finanzsektor. www.bafin.de
- Bundeskartellamt: für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. www.bundeskartellamt.de
Daneben gibt es Meldestellen der Europäischen Union für Verstöße gegen EU-Recht sowie externe Meldestellen einzelner Bundesländer.